Mobbing
Mobbing
Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Hiergegen kann sich der Betroffene mit folgenden Maßnahmen zur Wehr setzen:
- Beschwerde an Betriebsrat
- Beschwerde an den Vorgesetzten oder Arbeitgeber
- Ermahnung und Abmahnung des Arbeitgebers bis hin zu Klage vor dem Arbeitsgericht
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses, evtl. in Verbindung mit einer Schadensersatzklage gegen den Arbeitgeber
- Schadenersatzklage gegen den Mobber
- Strafantrag
- Sühneversuch vor der zuständigen Vergleichsbehörde (Schiedsmann)
- Privatklage gegen den Mobber
- Mechanismen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Einschaltung der Ordnungs- und Arbeitsschutzbehörden und
- Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Einschreiten der Arbeitsschutzbehörde
In vielen Fällen ist der Gemobbte jedoch mit den Nerven und seiner Gesundheit so am Ende, dass er nicht mehr den Willen, die Kraft und den Mut aufbringt, sich gegen seine Peiniger zu wehren. Daher ist es oft angesagt, erst einmal die Gesundheit wieder herzustellen und sich in therapeutische und/oder ärztliche Behandlung zu begeben.
In solchen Fällen kommt es besonders auf eine von Vertrauen getragene Beziehung zu seinem Rechtsanwalt an. Hierzu bedarf es eines Rechtsanwaltes, der nicht nur Jurist, sondern vor allem Mensch ist und es versteht, seinem Mandanten mit Empathie zu begegnen. In meiner Kanzlei im Raum Mannheim – Ludwigshafen wird das voraus gesetzt. Ich bin aber nicht nur in Mannheim und Ludwigshafen, sondern auch für Sie da, wenn Sie aus Heidelberg, Schwetzingen, der Bergstraße, Viernheim, der Pfalz oder sonst woher den Weg in meine Kanzlei in Mannheim finden sollten.