Kündigung in Mannheim und Ludwigshafen

Droht Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder haben Sie gar bereits eine Kündigung erhalten?

Jetzt nur Ruhe bewahren! Oft sind Kündigungen fehlerhaft. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann oder dass sich die Parteien wenigstens auf eine Abfindung einigen.

Grundsätzlich unterscheidet man mehrere Arten von Kündigungen:

  1. die betriebsbedingte Kündigung
  2. die personenbedingte Kündigung
  3. die verhaltensbedingte Kündigung
  4. außerordentliche/fristlose Kündigung

Bei der betriebsbedingten Kündigung stehen als Kündigungsgrund unternehmerische Belange im Vordergrund wie etwa Auftragsmängel, Umstrukturierungen, Auslagerungen von Abteilungen, die weniger Personal zur Folge haben. Hierbei finden sich bei der Kündigung oft Fehler bei der Sozialauswahl, was bedeutet, dass nicht dem Gekündigten, sondern z.B. erst der Aushilfe, Leasingkraft etc. hätte gekündigt werden müssen.

Bei der personenbedingten Kündigung stehen meist krankheitsbedingte Gründe oder vorgebliche Eignungsmängel des Arbeitnehmers im Mittelpunkt. Bei dieser Kündigungsart findet man in der Praxis oft Fehler bei der Interpretation z. B. den anzurechnenden Krankenzeiten bzw. dem, was gemäß der Arbeitsplatzbeschreibung an Eignung verlangt werden kann.

Bei der verhaltensbedingten Kündigung finden sich in der Praxis oft Fehler bei der Abmahnung.

Selbst bei einer fristlosen Kündigung hat der Gekündigte Rechte, die eingehalten werden müssen und deren Verletzung in der Praxis dazu führen kann, dass die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umgewandelt werden muss oder, dass sogar der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Darüber hinaus finden sich oft Fehler bei der Form und Frist der Kündigung, der Betriebsratsanhörung, dem Zugang der Kündigung etc.

Wenn Ihr Arbeitsplatz oder Ihr Wohnsitz im Großraum Mannheim oder Ludwigshafen liegt, so kann ich Ihnen jederzeit bei Ausspruch einer Kündigung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber auch, wer nicht aus der Region Mannheim oder Ludwigshafen kommt, etwa weil er aus Viernheim, der Bergstraße, der Pfalz etc. stammt, ist bei mir richtig. Meine Ausbildung und jahrelange Berufserfahrung geben die Gewähr dafür, dass Sie kompetent und umfassend beraten werden, wobei mir ein mitmenschlicher Umgang mit meinen Mandanten wichtig ist.

ACHTUNG!
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang (=Erhalt) Kündigungsschutzklage erhoben werden.