Arbeitsrecht in Mannheim und Ludwigshafen

Arbeitsrecht in Mannheim und Ludwigshafen

Das Arbeitsrecht ist zum einen das Recht der Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere die Arbeitsverträge.

Es umfasst aber auch zum anderen das Recht der Koalitionen, d.h. der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände mit dem Recht der kollektiven Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, insbesondere dem Arbeitskampf.

Ergänzt wird das Arbeitsrecht durch das Sozialversicherungsrecht. Dazu zählt insbesondere die Vorsorge bei Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit.

Die durch Krankheit entstandenen Kosten werden durch die Krankenversicherung aufgefangen. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten greift die Unfallversicherung und bei dauernder Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie bei Erreichen der Altersgrenze die Rentenversicherung.

Die Altersversorgung durch die Sozialversicherung reicht heutzutage oft nicht aus, daher wird sie vielfach durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt.

Vorsorge gegen den Verdienstausfall bei Arbeitslosigkeit trifft die Arbeitslosenversicherung.

Finanziert wird dies alles durch Beiträge, die dem Arbeitnehmer vom Verdienst abgezogen werden.

Bei all diesen Beziehungen, die sich aus dem Arbeitsleben ergeben, kann es zu Störungen mannigfaltiger Art kommen. Als Kanzlei rund um das Arbeitsleben kann ich Ihnen insbesondere im Raum Mannheim – Ludwigshafen zur Seite stehen. Aber nicht nur im Raum Mannheim – Ludwigshafen, sondern auch, wenn Sie aus dem Raum Heidelberg, Schwetzingen, Viernheim sowie der gesamten Bergstraße stammen, würde sich der Weg in meine Kanzlei nach Mannheim lohnen.